Satzung des Fanclubs
,,LÖWEN von
FALLERSLEBEN"
(gegründet im Juni 1993)
-Einstimmig beschlossen auf der Jahresversammlung
am 02.Oktober 2010-
§ 1 Name, Sitz
Der Fanclub führt den Namen
„Löwen von Fallersleben“ und hat seinen Sitz in
38442 Wolfsburg- Fallersleben.
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Zweck des Clubs
Sinn und Zweck des Fanclubs
ist in erster Linie die Unterstützung der 1.Fußballmannschaft des VfB
Fallersleben e.V. bei Heim und Auswärtsspielen. Er bemüht sich, im
Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv
zu beeinflussen. Der Club ist politisch neutral und hat keine
rechtsextremistischen Inhalte.
§ 4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Mitglied kann grundsätzlich jeder
werden der Fan des VfB Fallersleben ist (Minderjährige mit Einverständnis der
Erziehungsberechtigten).
Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich eingereicht werden muss, entscheidet
der Vorstand. Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller keine Gründe genannt
werden.
Ein Antrag soll nur abgelehnt
werden, wenn wesentliche Vereinsinteressen entgegenstehen.
Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht und Fairness gegenüber
Schiedsrichter und Gegner bereit erklären.
Die Mitgliedschaft endet durch
Austritt, Ausschluss oder Tod.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit
mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende beendet werden. Hierzu ist eine
Austrittserklärung in gesetzlicher Schriftform gegenüber dem
Vorstand erforderlich..
Der Ausschluss erfolgt:
Bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder den Interessen des
Fanclubs. Wegen unehrenhaftem Verhaltens innerhalb und außerhalb des Fanclubs.
Aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Das vom Ausschluss betroffene
Mitglied ist vor Beschlussfassung anzuhören.
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem
Fanclub.
§ 5 Mitgliedsbeitrag
Der Fanclub erhebt Mitgliedsbeiträge, dessen Höhe von der
Mitgliederversammlung, festgesetzt wird.
a.) Volljährige Mitglieder:
Jährlich 36.- €
b.) Schüler
und Auszubildende
Jährlich 18,-€
Der Mitgliedsbeitrag bei Eintritt
und zu Beginn eines Geschäftsjahres fällig.
Der Vorstand behält sich das Recht auf Überprüfungen und
Einzelfallentscheidungen vor. Der Clubbeitrag ist jährlich im Voraus zu
entrichten.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand muss aus Clubmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied
aus dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung.
Der Vorstand besteht aus:
a.) 1. u. 2. Vorsitzenden
b.) Koordinator
c.) Pressewart
Der Fanclub wird von zwei
Vorstandsmitgliedern vertreten, wobei der erste oder zweite Vorsitzende
vertreten sein muss.
§ 7 Wahl des Vorstandes
Der Vorstand wird in der jährlich
stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren
gewählt.
Der Vorstand muss von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt werden.
Stimmenenthaltung und ungültige Stimmen zählen als nicht anwesend.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat die
Mitglieder zwei Wochen vorher schriftlich zu informieren.
Sie wählt jährlich drei
Kassen-/Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.
Die Wahl erfolgt per Blockwahl in
offener Abstimmung. Wiederwahl ist möglich. Je zwei der gewählten prüfen mind.
einmal im Jahr die Kasse.
Auf Mitgliederversammlungen
gefasste Beschlüsse sind unabhängig der Anzahl der erschienenen Mitglieder
gültig.
§ 9 Auflösung des Fanclubs
Die Auflösung des Fanclubs
erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel der
Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen.
Bei Auflösung des Fanclubs wird dessen
gesamtes Vermögen der Fußballjugendabteilung des VfB Fallersleben
zu Verfügung gestellt.