Fußball-Fanclub des VfB Fallersleben "LÖWEN von FALLERSLEBEN"  - gegründet im Juni 1993 -
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__  CLUBSATZUNG und BEITRITTSERKLÄRUNG  __

Satzung des Fanclubs ,,LÖWEN von FALLERSLEBEN" 
(gegründet im Juni 1993)

-Einstimmig beschlossen auf der Jahresversammlung am 02.Oktober 2010-

§ 1 Name, Sitz  
Der Fanclub führt den Namen „Löwen von Fallersleben“ und hat seinen Sitz in
38442 Wolfsburg- Fallersleben. 
 
§ 2 Geschäftsjahr 
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 


 
§ 3 Zweck des Clubs 
Sinn und Zweck des  Fanclubs ist in erster Linie die Unterstützung der 1.Fußballmannschaft des VfB Fallersleben e.V. bei Heim und Auswärtsspielen. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Club ist politisch neutral und hat keine rechtsextremistischen Inhalte. 
 
§ 4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft 
Mitglied kann grundsätzlich jeder werden der Fan des VfB Fallersleben ist (Minderjährige mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten).

Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich eingereicht werden muss, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller keine Gründe genannt werden.  
Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Vereinsinteressen entgegenstehen.

Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht und Fairness  gegenüber Schiedsrichter und Gegner bereit erklären.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende beendet werden. Hierzu ist eine Austrittserklärung in gesetzlicher Schriftform gegenüber dem Vorstand erforderlich..

Der Ausschluss erfolgt:
Bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder den Interessen des Fanclubs. Wegen unehrenhaftem Verhaltens innerhalb und außerhalb des Fanclubs. Aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.


Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Das vom Ausschluss betroffene Mitglied ist vor Beschlussfassung anzuhören.

Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Fanclub.  

   
§ 5 Mitgliedsbeitrag 
Der Fanclub erhebt Mitgliedsbeiträge, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung, festgesetzt wird. 

a.) Volljährige Mitglieder: 
Jährlich 36.- €
      b.) Schüler und Auszubildende
 Jährlich 18,-€ 

Der Mitgliedsbeitrag bei Eintritt und  zu Beginn eines Geschäftsjahres fällig.
Der Vorstand behält sich das Recht auf Überprüfungen und Einzelfallentscheidungen vor. Der Clubbeitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten. 
 
§ 6 Vorstand 
Der Vorstand muss aus Clubmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung.
Der Vorstand besteht aus:
a.) 1. u. 2. Vorsitzenden
b.) Koordinator
c.) Pressewart
Der Fanclub wird von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten, wobei der erste oder zweite Vorsitzende vertreten sein muss.
 
§ 7 Wahl des Vorstandes 
Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Der Vorstand muss von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt werden. Stimmenenthaltung und ungültige Stimmen zählen als nicht anwesend. 
 
§ 8 Mitgliederversammlung 
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat die Mitglieder zwei Wochen vorher schriftlich zu informieren.
Sie wählt jährlich drei Kassen-/Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.
Die Wahl erfolgt per Blockwahl in offener Abstimmung. Wiederwahl ist möglich. Je zwei der gewählten prüfen mind. einmal im Jahr  die Kasse.
Auf Mitgliederversammlungen gefasste Beschlüsse sind unabhängig der Anzahl der erschienenen Mitglieder gültig. 
 
§ 9 Auflösung des Fanclubs  
Die Auflösung des Fanclubs erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel der Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen.           
Bei  Auflösung  des   Fanclubs  wird   dessen   gesamtes  Vermögen  der Fußballjugendabteilung des VfB Fallersleben zu Verfügung gestellt.

Beitrittserklärung


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