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Allgemeines
Die Prüfungsordnung (PO) des VDH ist für alle Mitgliedsverbände
der Arbeitsgemeinschaft für Zuchtvereine (AZG) und Gebrauchshundeverbände
bindend, d.h., egal ob Schäferhund, Pudel, Terrier oder Mischling, für
jeden Teilnehmer gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen.
Teilnehmen dürfen an diesen Prüfungen nur Hundeführer, die eine
gültige Mitgliedschaft in einem dem VDH oder der FCI angeschlossenen
Verein / Verband nachweisen, die Hunde müssen gegen Tollwut geimpft
sein.
Außerdem ist vor der Teilnahme an einer Schutzhunde- (SchH A, SchH
1-3) oder Fährtenhundprüfung (FH 1 - 2) die erfolgreiche Ablegung
der Begleithundeprüfung (BH) zwingend notwendig.
Für die einzelnen Prüfungsstufen gelten unterschiedliche
Zulassungsmindestalter, die im folgenden bei den Prüfungsstufen, die
hier nur grob skizziert sind, vermerkt sind.
Begleithundeprüfung (BH)
Zulassungsalter: 12 Monate
Anforderungen:
- Leinenführigkeit
Mit durchhängender Leine, Hund links in Kniehöhe, sind
verschiedene Gangarten (normal - schnell - langsam), 90° Winkel
nach Rechts und Links sowie Kehrtwendungen, Grundstellungen (GS)
(Hund setzt sich beim Halten möglichst schnell links neben seinen
Hundeführer ohne Hörzeichen hin) darzustellen. Außerdem muß
durch eine Gruppe sich frei bewegender Menschen gegangen werden
und in dieser mindestens einmal die GS eingenommen werden.
- Freifolge
Wie Leinenführigkeit jedoch mit abgeleinten Hund. Während der
Freifolge werden zudem mindestens 2 Schuß aus einer Schreckschußpistole
aus mindestens 15 Schritten Entfernung zur Überprüfung der Geräuschfestigkeit
abgegeben.
- Sitz aus der Bewegung
Auf einer geraden Strecke wird im normal Schritt der Hund mit
"Sitz" zum sitzen veranlaßt, während der HF ohne
seinen Gang zu unterbrechen ca. 30 Schritte weitergeht und sich
dann umdreht. Nach ca. 30 Sekunden geht der HF wieder zu seinem
Hund zurück und holt ihn ab.
- Platz aus der Bewegung + Herankommen
Analog dem Kommando "Sitz" wird der Hund diesmal mit
"Platz" zum hinlegen veranlaßt. Statt dem anschließenden
Abholen, wird der Hund mit "Hier" zum HF gerufen.
- Ablegen unter Ablenkung
Während ein 2. Hundeführer die vorstehenden Aufgaben absolviert,
liegt der Hund unangeleint an der Seite ab. Der HF steht währendessen
ca. 30 Schritt entfernt mit dem Rücken zum Hund.
- Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr
Auf einem normalen Gehweg / Straße geht der HF mit angeleinten
Hund. Ein Jogger (Auftragsperson) sowie ein dicht mit
Klingelzeichen vorbeifahrender Radfahrer schneiden den Weg.
Zuletzt wird eine Person mit Handschlag begrüßt. Gegenüber den
Personen und Verkehr muß sich der Hund gleichgültig verhalten.
- Verhalten unter erschwerten Bedingungen
In stärkeren Passantenverkehr muß der HF zweimal halten, der
Hund muß sich einmal setzen und einmal auf Kommando legen. Der
Hund hat sich auch trotz zusätzlichen ungewöhnlichen Geräuschen
(z.B. Zug o.ä.) ruhig zu verhalten.
- Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint alleingelassenen
Hunde, Verhalten gegenüber Tieren
Der Hund wird an einen Zaun, Mauerring o.ä. angebunden und vom HF
kurzfristig allein gelassen (Situation z.B. beim Einkaufen; HF muß
außer Sicht gehen). Ein zweiter Hund wird vorbeigeführt. Der
alleingelassene Hund soll sich die gesamte Zeit ruhig verhalten
und darf nicht aggressiv auf den anderen Hund reagieren.
Schutzhund A
(SchH A)
- Zulassungsalter: 18 Monate
- Anforderungen:
Die SchH A-Prüfung ist in der Unterordnung und Schutzdienst
identisch mit der SchH 1-Prüfung. Der Unterschied der SchH A- Prüfung
zur SchH 1-Prüfung ist lediglich der Wegfall der Fährtenarbeit
bei der SchH A-Prüfung.
Schutzhund 1
(SchH 1)
- Zulassungsalter: 18 Monate
- Anforderungen:
- Fährte: Der Hund muß eine ca. 350 - 400 Schritt lange, ca.
20 Minuten alte Fährte des HF nach 2 Gegenständen absuchen,
die er dem HF anzeigen muß (entweder durch verharren vor den
Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch
apportieren).
- Unterordnung: Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz aus der
Bewegung, Platz aus der Bewegung und Ablegen unter Ablenkung
analog der BH-Prüfung. Zusätzlich muß noch ein Bringholz
auf ebener Erde sowie nach einem Hin- und Rücksprung über
eine 1m hohe Hürde apportiert werden. Außerdem wird der Hund
nach einigen normalen Schritten "Voraus" geschickt während
der HF stehen bleibt. Auf Kommando "Platz" hat sich
der Hund hinzulegen.
- Schutzdienst: Im Schutzdienst soll die Belastbarkeit,
Selbstsicherheit, Nervenfestigkeit, ausgeglichene
Triebveranlagung, natürliches Aggressionsverhalten sowie die
Führigkeit des Hundes überprüft werden. Dabei werden im
Schutzdienst drei Phasen unterschieden: Die Streife (umrunden
von Verstecken) und Stellübungen (verbellen des gefundenen
Schutzdiensthelfers), die Kampfhandlungen
(Verteidigungsbereitschaft wenn der Schutzdiensthelfer
angreift, Belastungsfähigkeit, Ablassen vom
Schutzdiensthelfer und Bewachung) und die Führigkeit mit
optimaler Führer-Hund- Beziehung (gehorsam in allen Phasen
des Schutzdienstes gegenüber dem HF).
Schutzhund 2
(SchH 2)
- Zulassungsalter: 19 Monate
- Anforderungen:
- Fährte: Der Hund muß eine ca. 600 Schritt lange, ca. 30
Minuten alte Fremd-Fährte nach 2 Gegenständen absuchen, die
er dem HF anzeigen muß (entweder durch verharren vor den
Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch
apportieren).
- Unterordnung: Zusätzlich zur SchH 1-Prüfung muß noch ein
Bringholz nach einem Hin- und Rücksprung über eine ca. 1.80
hohe Kletterwand apportiert werden.
- Schutzdienst: ähnlich SchH 1-Prüfung
Schutzhund 3
(SchH 3)
- Zulassungsalter: 20 Monate
- Anforderungen:
- Fährte: Der Hund muß eine ca. 800 Schritt lange, ca. 60
Minuten alte Fremd-Fährte nach 3 Gegenständen absuchen, die
er dem HF anzeigen muß (entweder durch verharren vor den
Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch
apportieren).
- Unterordnung : Im Unterschied zur SchH 2-Prüfung entfällt
die Leinenführigkeit. Außerdem muß der Hund auf Kommando
"Steh" aus der Bewegung (einmal normaler Schritt,
einmal aus dem Laufschritt) stehenbleiben.
- Schutzdienst: ähnlich SchH 1-Prüfung
Fährtenhundprüfung 1
(FH 1)
- Zulassungsalter: 16 Monate
- Anforderungen:
Der Hund muß eine ca. 1000 - 1400 Schritt lange, ca. 180 Minuten
alte Fremd-Fährte mit einer 150 Minuten alten kreuzenden
Verleitungsfährte nach 4 Gegenständen absuchen, die er dem HF
anzeigen muß (entweder durch verharren vor den Gegenständen
(sitzend, liegend, stehend) oder durch apportieren). Die Fährte
muß auf unterschiedlichen Geländearten gelegt sein.
Fährtenhundprüfung 2
(FH 2)
- Zulassungsalter: 20 Monate
- Anforderungen:
Der Hund muß eine ca. 2000 Schritt lange, ca. 180 Minuten alte
Fremd-Fährte mit einer 30 Minuten alten kreuzenden Verleitungsfährte
nach 7 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muß
(entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend,
stehend) oder durch apportieren). Die Fährte muß auf
unterschiedlichen Geländearten gelegt sein.
Zulassungsvoraussetzung ist eine bestandene FH 1-Prüfung.
Ausdauerprüfung (AD)
- Zulassungsalter: 16 Monate
- Anforderungen:
Der Hund muß 20 km angeleint rechts neben dem Fahrrad in
einem Tempo von 12 bis 15 km/h herlaufen. Dabei sind zwei Pausen
(15 Minuten nach ca. 8 km, 20 Minuten nach 15 km) zwingend
vorgeschrieben.
Der Hund darf während der gesamten Zeit keine gravierenden Ermüdungserscheinungen
zeigen oder z.B. unter wundgelaufenen Pfoten (mangels vorherigem
ausreichendem Training) leiden.
Nach einer ca. 15 Minütigen Pause nach Beendigung des Laufens,
wird analog der BH-Prüfung die Übung Freifolge auf dem Übungsplatz
gezeigt (allerdings ohne Abgabe von Schüssen).
Wachhundprüfung
(WH)
- Zulassungsalter: 12 Monate
- Anforderungen:
Der Hund muß neben den Unterordnungsübungen Leinführigkeit,
Freifolge, Ablegen in Verbindung mit Herankommen, Sitz aus der
Bewegung und Ablegen unter Ablenkung (s. BH-Prüfung) einen
Gegenstand auf Kommando holen, einen Gegenstand auf Kommando
bewachen, einen Helfer, der sich dem Gelände nähert verbellen
sowie seinen HF in einer Gruppe Menschen 'finden'.
Rettungshund-Tauglichkeitsprüfung
(RTP)
- Zulassungsalter: 14 Monate
- Anforderungen:
- Konditionsprüfung: Entweder eine bestandene AD-Prüfung
oder Nachweis über eine Prüfung mit 10 km Traben in maximal
70 Minuten.
- Fährte: Der Hund muß auf einer ca. 600 - 700 Schritt
langen, mindestens 30 Minuten alten Fremd-Fährte 2 Gegenstände
finden und anzeigen (oder apportieren).
- Unterordnung: Freifolge, gehen durch Personengruppe (mit zum
Teil heftig gestikulierenden Personen), übersteigen von 3
unterschiedlichen ca. 30 - 40 cm hohen Hindernissen, gehen über
eine ca. 4.50 m lange, ca. 40 cm breite, mit Kies bestreute
Holzbohle, die ca. 40 cm vom Boden absteht, Ablegen unter
Ablenkung, Unbefangenheit gegenüber Störgeräuschen (Schüsse
u.a.)
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